Das Auftragsverhältnis unserer Kanzleien ist ein Werkvertrag, für welchen angemessene und leistungsgerechte Honorarsätze festgelegt sind.
Diese variieren nach Qualifikation der ausführenden Mitarbeiter und Art der Tätigkeit und betragen:
WirtschaftsprüferInnen | EUR 280,00 | bis EUR 440,00 |
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SteuerberaterInnen | EUR 150,00 | bis EUR 190,00 |
RevisionsassistentenInnen | EUR 120,00 | bis EUR 150,00 |
SteuersachbearbeiterInnen | EUR 120,00 | bis EUR 150,00 |
BuchhalterInnen | EUR 114,00 | |
LohnverrechnerInnen | EUR 114,00 | |
Administration | EUR 114,00 |
Die Honorare ergeben sich aufgrund der geleisteten Stunden (kleinste Verrechnungseinheit 1/4 Stunde) x dem genannten Stundensatz zzgl. Barauslagen und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Mehrwertsteuersatz beträgt 20%.
Die Stundensätze werden jeweils zum 01.01. in etwa mit der Inflationsrate erhöht.
Im Bereich der Personalverrechnung werden die Leistungen für die monatliche Dienstnehmerabrechnung nach der Zahl der Dienstnehmer abgerechnet.
Das Lohnverrechnungspauschale deckt folgende Leistungen:
- laufende Abrechnung aller Bezüge (Überstunden, Reisekosten, Akonti, sonstige Abzüge),
- Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration,
- Abgabenberechnung mit Ausdruck der jeweiligen Zahlscheine,
- Buchungsliste,
- Kostenstellenauswertung (auf Wunsch),
- Abwicklung mit der Gebietskrankenkasse (Beitragsnachweisungen),
- Kurztelefonate mit Mandant, Gebietskrankenkasse, Finanzamt, etc.,
- Freibetragsaufrollungen, wenn sie im Zuge der laufenden Abrechnung gemacht werden,
- Verwaltung des Lohnverrechnungsaktes (Ablage, Datenpflege, etc.).
Alle anderen Leistungen, wie insbesondere Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen, Lohnsteuer-, Sozialversicherungs-, Dienstgeberabgabe- und Kommunalsteuerprüfungen sowie An- und Abmeldungen bei Gebietskrankenkasse samt Stammdatenanlage und Endabrechnungen werden aufgrund des notwendigen Zeitaufwandes mit obigem Stundensatz abgerechnet.
Lohnverrechnungspauschale Dienstnehmer/Monat | Preis/Dienstnehmer |
---|---|
1-5 | EUR 40,00 |
6-15 | EUR 28,00 |
16-40 | EUR 25,00 |
Ab 41 | EUR 23,00 |
Die Honorarabrechnung erfolgt nach Leistungserbringung, sofern kein Akonto vereinbart ist. Bei Erkennung größerer Zeitaufwendungen kann jederzeit ein Akonto verlangt werden. Buchhaltung und Lohnverrechnung werden monatlich bzw. quartalsmäßig abgerechnet.
Das Honorar ist nach Leistungserbringung und Abrechnung sofort fällig.
Es gelten die allgemeinen Auftragsbedingungen
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